In einer Kreislaufwirtschaft ist Abfall nicht nur ein Restprodukt. Papier, Karton und verschiedene Kunststoffe können wieder als Rohstoffe eingesetzt werden, sofern die Abfallströme ordnungsgemäß gesammelt, getrennt und verarbeitet werden.
Die PPWR stärkt diese Entwicklung. Die europäische Gesetzgebung zielt unter anderem darauf ab, dass Verpackungen auf dem europäischen Markt bis 2030 auf wirtschaftlich tragfähige Weise recycelbar werden. Zudem werden Anforderungen beispielsweise an die Verwendung von recyceltem Material in Kunststoffverpackungen gestellt.
Für Recyclingunternehmen gewinnen die Qualität und die Verarbeitbarkeit der Materialströme dadurch noch mehr an Bedeutung. Ein effizienter Recyclingprozess trägt dazu bei, große Mengen auf einheitliche, gut handhabbare Materialströme zu reduzieren, die für Lagerung, Transport und Weiterverarbeitung geeignet sind.